Beeinträchtigungen, die mittels Medikamenten oder einer Nachbehandlung verschwinden
Die Nebenwirkungen der Kategorie 2 verschwinden ebenfalls nach einiger Zeit wieder, allerdings ist hier eine Nachbehandlung bzw. die Gabe von Medikamenten notwendig. Zwar können sich die Symptome auch von selbst zurückbilden, allerdings ist die Gefahr gegeben, dass bei Nichtbehandlung kleine irreparable Schäden zurückbleiben. Die Nebenwirkungen dieser Kategorie treten deutlich seltener als jene der Kategorie 1 auf. Etwa fünf Prozent aller Patienten sehen sich damit konfrontiert. Folgende Nebenwirkungen können in diesem Zusammenhang auftreten:
Durch eine Über- oder Unterkorrektur der Sehfähigkeit kann ein sogenannter Restsehfehler übrig bleiben. Dieser kann nicht mit Medikamenten, aber durch einen zusätzlichen Eingriff behandelt bzw. korrigiert werden. Allerdings kann dieser Eingriff erst nach mindestens vier Monaten Wartezeit erfolgen, da sich das Auge zunächst vollständig von der ersten Korrektur der Sehfähigkeit nach der LASEK Methode erholen muss.
Wie auch bei den Nebenwirkungen in der Kategorie 1 kann es hier zu Blendungserscheinungen kommen, die hier jedoch deutlich stärker ausfallen. Grund dafür sind Verdichtungen des Gewebes und Ablagerungen, die sich in dem behandelten Bereich bilden. Durch die Gabe von Augentropfen können sich diese Phänomene schnell zurückbilden, so dass sie nach einiger Zeit komplett verschwinden.
Die Nebenwirkungen der Kategorie 1 und 2 können übrigens auch gemeinsam auftreten. So müssen bei einigen Patienten beispielsweise die Ablagerungen im Gewebe durch Augentropfen behandelt werden, zusätzlich schwankt die Sehleistung im Verlauf der Heilungsphase relativ stark, da die Schwankungen durch die Ablagerungen noch verstärkt werden können. Die Augentropfen sorgen diesem Fall dafür, dass die Ablagerungen verschwinden, während sich die schwankende Sehfähigkeit von selbst wieder korrigiert, ohne dass es dazu weiterer Eingriffe oder Medikamente bedarf.