Bleibende Schäden
Bleiben schließlich noch die Nebenwirkungen der Kategorie drei. Hierbei handelt es sich um bleibende Schäden, die durch Medikamente gar nicht und durch zusätzliche Eingriffe nur teilweise behoben werden können. Naturgemäß treten diese Nebenwirkungen am seltensten auf, sie sind bei etwa 0,5 Prozent der behandelten Patienten anzutreffen.
Auch hier kann es durch den Eingriff nach dem LASIK Verfahren zu einer übermäßigen Bildung von Ablagerungen im Auge kommen, die nicht mehr vollständig reversibel ist. Diese Ablagerungen können die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Gleiches gilt für eine Trübung der Hornhaut, die durch eine chronische und therapieresistente Entzündung entsteht. Auch sie beeinträchtigt dauerhaft die Sehfähigkeit.
Des Weiteren können in sehr seltenen Fällen optische Asymmetrien entstehen. So haben Betroffene beispielsweise Probleme, Kontraste ausreichend stark wahrzunehmen, was insbesondere von der jeweiligen Beleuchtungssituation abhängt. Auch sogenannte Geisterbilder können sich zeigen. Dabei handelt es sich um fiktiv wahrgenommen Bilder bzw. Verzerrungen, die sich beispielsweise beim Lesen von Zahlen und Buchstaben über diese legen bzw. dahinter erscheinen.
In ebenfalls in sehr seltenen Einzelfällen kommt es zu einem Missverhältnis zwischen der Pupillenweite und der korrigierten Zone auf der Hornhaut. Dadurch stellt sich insbesondere eine schlechtere Sicht in der Nacht ein, so dass der Betroffene u. U. komplett untauglich für Nachtfahrten werden kann. Oft geht dies einher mit einer deutlich erhöhten Blendungsempfindlichkeit. Auch die gesamte Sehkraft kann davon betroffen sein, bzw. negativ beeinflusst werden.
Wer angesichts der hier aufgeführten Nebenwirkungen zunächst geschockt ist, dem kann Entwarnung gegeben werden. Wie bei jeder Operation, jeder Behandlung mit Medikamenten usw. besteht grundsätzlich immer die Gefahr von Nebenwirkungen, allerdings ist diese in Relation zur Zahl der behandelten Patienten äußerst gering. Führt man sich vor Augen, dass nur 0,5 Prozent aller behandelten Patienten durch einen Eingriff nach dem LASEK Verfahren dauerhafte Schädigungen erleiden, entspricht dies einem Verhältnis von 5 von 1000 Menschen. Konkret heißt das: Von 1000 behandelten Patienten verläuft der Eingriff bei 995 erfolgreich, ohne irgendwelche Nebenwirkungen bzw. mit solchen, die sich leicht durch Medikamente oder einem nachträglichen Zusatzeingriff in den Griff bekommen lassen.